Bekanntmachung der Beschlussfassungen der Gemeinderatssitzung vom 29. April 2026

Beschlüsse der Sitzung des Gemeinderates der Einheitsgemeinde Gerstungen vom 29.04.2026

Anwesenheit der Mitglieder des Gemeinderates:

  • Steffan, Daniel (Bürgermeister)
  • Heinemann, Joana (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Dr. Engel, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Börner, Cliff (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Stein, Klaus (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Fichtner, Maik (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Scheuch, Sebastian (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Gerlach, Marko (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Trostmann, Rolf (CDU/Bürgerteam Zukunft)
  • Michalowski, Frank (Bürger für die Gemeinde)
  • Schneider, Roberto (Bürger für die Gemeinde)
  • Rodeck, Uwe (Pro 12 Plus)
  • Schmidt, Denny (Pro 12 Plus)
  • Griebel, Markus (Pro 12 Plus)
  • Fuß, Holger (Pro 12 Plus)
  • Göpel, Bernd (Pro 12 Plus)

Abwesend:

  • Steiner, Danny (Bürger für die Gemeinde)
  • Krey, Florian (Bürger für die Gemeinde)
  • Ißleib, Torsten (Bürger für die Gemeinde)
  • Schüler, Ralf (Pro 12 Plus)
  • Lammert gen. Schröer, Birk (Pro 12 Plus)

 

Flächennutzungsplan Gerstungen
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 3 (2) und § 4 (2) BauGB zum Entwurf

Beschluss: GR/2026/Ö/025

  1. Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Gemeinderat entsprechend Anlage 1 zu diesem Beschluss mit folgendem Ergebnis geprüft:
    a)         Berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von:
    -           Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 340 Trägerbeteiligung, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 WEIMAR
    -           Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36422 BAD SALZUNGEN
    -           Thüringer Landesamt für Bergbau, Umwelt und Naturschutz", Göschwitzer Straße 41, 07745 JENA
    -           Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Archäologische Denkmalpflege, Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR
    -           Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Gotha Schloßberg 1, 99867 GOTHA
    -           Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Hans-C.-Wirz- Str. 2, 99867 GOTHA
    -           Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Referat 27 Liegenschaften, Postfach 900454, 99107 ERFURT
    -           Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99189 ELXLEBEN
    -           Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Südost, Tröndlinring 3, 04105 LEIPZIG
    -           Thüringer Fernwasserversorgung Haarbergstraße 37, 99097 ERFURT
    -           Thüringer Netkom GmbH, Schwanseestr. 13, 99423 WEIMAR
    -           TEN Thüringer Energienetze GmbH, Netzbetrieb Region Mitte, Schwerborner Straße 30, 99087 ERFURT
    -           Deutsche Telekom Technik GmbH, PF 90 01 02, 99104 ERFURT
    -           GASCADE Gastransport GmbH, Abt. GNL, Kölnische Straße 108-112, 34119 KASSEL
    -           NGN Fiber Network KG, Hauptstraße 15, 97633 AUBSTADT
    -           GDMcom GmbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG
    -           PLEdoc GmbH, PF 12 02 55, 45312 ESSEN
    -           TransnetBW GmbH, Vordernberger Str. 6 / Heilbronner Str. 35, 70191 STUTTGART
    -           Bundesnetzagentur, Postfach 8001, 53105 BONN
    -           GUV Hörsel/Nesse, Ortsstraße 10, 99887 GEORGENTHAL
    -           Autobahn GmbH, Niederlassung Ost, Flemingstr. 20-22, 36041 FULDA
    -           BUND Thüringen e. V., Kreisverband Wartburgkreis, Oberstraße 42a, 99819 KRAUTHAUSEN
    -           Kulturbund e. V., Landesverband Thüringen, Bahnhofstr. 27, 99084 ERFURT
    -           Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesgemeinschaft Thüringen e.V., Lindenhof 3, 99998 WEINBERGEN
    -           Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V., Auenstraße 31, 99880 MECHTERSTÄDT
    -           Verband für Angeln und Naturschutz Thüringen e. V, Niederkrossen 27, 07407 Uhltstädt-Kirchhasel
    -           Stadt Eisenach, Markt 2, 99817 EISENACH
    b)         Ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:
    -           Deutscher Wetterdienst, Kärrnerstraße 68, 04288 LEIPZIG
    -           Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz u. Dienstleistungen d. Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53019 BONN
    -           Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Süd-Westpark 15, 90449 NÜRNBERG
    -           MITNETZ GAS, Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH, Industriestraße 10, 06184 KABELSKETAL
    -           50hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 BERLIN
    -           Ohra Energie GmbH, Am Bahnhof 4, 99880 HÖRSEL
    -           Landespolizeidirektion, Andreasstr. 38, 99084 ERFUR
    -           UNESCO-Biospärenreservat Thüringer Wald, Brunnenstraße 1, 98528 SUHL
    -           Gemeinde Herleshausen, Bahnhofstrasse 15, 37293 HERLESHAUSEN
    c)         Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch innerhalb der Frist nicht geäußert:
    -           Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie - Bau- und Kunstdenkmalpflege, Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT
    -           Thüringer Forstamt Marksuhl, Forstverwaltung, Bahnhofstr. 1, 99819 MARKSUHL
    -           Kreishandwerkerschaft Wartburgkreis, Mozartstraße 7a, 36433 BAD SALZUNGEN
    -           Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Eisenach, Ernst-Thälmann-Str. 84, 99817 EISENACH
    -           Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Erfurt, Drosselbergstraße 2, 99097 ERFURT
    -           Kreiskirchenamt Eisenach, Stregdaer Allee 6a, 99817 Eisenach
    -           Katholisches Pfarramt St. Elisabeth, Alexanderstr. 45, 99817 EISENACH
    -           Handwerkskammer Erfurt, Fischmarkt 13    99084 ERFURT
    -           Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Straße 34, 99096 ERFURT
    -           Thüringer Landesamt f. Bau Und Verkehr, Region Südwest, Am Köhlersgehäu 6, 98537 ZELLA-MEHLIS
    -           Süd-Thüringen-Bahn GmbH, Lindenallee 1, 98617 MEININGEN
    -           Der Landesbevollmächtigte der Bahnaufsicht beim Eisenbahnbundesamt, Juri-Gagarin-Ring 114, 99084 ERFURT
    -           Gemeindewerke Gerstungen, Wilhelmstraße 45, 99834 GERSTUNGEN
    -           Erdgasversorgungsgesellschaft (EVG), Thüringen- Sachsen mbH, Juri-Gagarin-Ring 162, 99084 ERFURT
    -           TenneT TSO GmbH, Betriebszentrum Bayreuth, Bernecker Straße 70, 95448 Bayreuth
    -           EAM GmbH & Co KG, Unternehmensleitung Kassel, Monteverdistraße 2, 34131 KASSEL
    -           Werra-Wartburg e.V., Wilhelmstraße 53, 99834 GERSTUNGEN
    -           Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis - Stadt Eisenach, Andreasstraße 11, 36433 BAD SALZUNGEN
    -           BUND Thüringen e. V., Trommsdorfer Str. 5, 99084 ERFURT
    -           Grüne Liga e. V., Landesvertretung Thüringen, Goetheplatz 9 b, 99423 WEIMAR
    -           Arbeitsgruppe Artenschutz Thüringen e. V., Thymianweg 25, 07745 JENA
    -           Landesjagdverband Thüringen e. V., Landesgeschäftsstelle, Franz-Hals-Str. 6c, 99099 ERFURT
    -           Landesanglerverband Thüringen - Verband der Fischwaid und zum Schutz der Gewässer und Natur e.V., Magdeburger Alle 34, 99086 ERFURT
    -           NABU Thüringen e. V., Dorfstrasse 15, 07751 Leutra
    -           Stadt Werra-Suhl-Tal, Markt 1, 99837 WERRA-SUHL-TAL
    -           Stadt Ruhla, Carl-Gareis-Straße 16, 99842 RUHLA
    -           Stadt Bad Salzungen, Ratsstraße 2, 36433 BAD SALZUNGEN
    -           Gemeinde Wutha-Farnroda, Eisenacher Straße 49, 99848 WUTHA-FARNRODA
    -           Gemeinde Wildeck, Eisenacher Str. 98, 36208 WILDECK
    -           Stadt Sontra, Marktplatz 6, 36205 SONTRA
    d)         Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch 4 Bürger/Einwender vorgebracht.
  2. Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Flächennutzungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.
  3. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.

einstimmig beschlossen - Ja 16  Nein 0  Enthaltung 0

 

Flächennutzungsplan Gerstungen
Billigungs- und Veröffentlichungsbeschluss zum 2. Entwurf nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 (BauGB)

Beschluss: GR/2026/Ö/026

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt, den 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes zu billigen und diesen nach § 3 Abs. 2 (BauGB) im Internet zu veröffentlichen und zusätzlich öffentlich auszulegen.
    Für den Planbereich ist der Planentwurf von April 2026 maßgebend.
  2. Der Planbereich umfasst das Gemeindegebiet der Gemeinde Gerstungen mit den Ortsteilen Gerstungen, Neustädt, Sallmannshausen, Lauchröden, Unterellen, Oberellen, Förtha, Wolfsburg-Unkeroda, Burkhardtroda, Eckardtshausen, Marksuhl und Lindigshof.
  3. Der 2. Entwurf des Flächennutzungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung sowie dem Entwurf der Begründung - ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen. Zusätzlich findet eine öffentliche Auslegung statt.
  4. Ort und Dauer der Auslegung/Veröffentlichung sind ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Anregungen während der Auslegungsfrist vorgebracht werden können.
  5. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden sind von der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung in Kenntnis zu setzen und parallel zur Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Der Öffentlichkeit wird die Möglichkeit der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke durch Offenlage der Planunterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung/Internetveröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB gegeben.
  6. Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfordert eine Umweltprüfung i.S. des § 2 Abs.4 BauGB, in der die voraussichtlichen erheblichen Umwelteinwirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Der Umweltbericht ist gemäß § 2a BauGB in der Begründung des Flächennutzungsplanes zu integrieren und wird öffentlich mit ausgelegt.
    Folgende Arten umweltrelevanter Informationen sind verfügbar:
    - Umweltbericht
    - Umweltbezogene Stellungnahme
  7. Der Beschluss wird entsprechend § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.    

einstimmig beschlossen - Ja 16  Nein 0  Enthaltung 0

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Windpark GER Ost"
Abwägungsbeschluss zum Entwurf (Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB) und 2. Entwurf (Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB)

Beschluss: GR/2026/Ö/027

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen hat in der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Windpark Gerstungen-Ost“ mit der Begründung und Umweltbericht (Stand Juli 2025) gebilligt und zur Veröffentlichung bestimmt. Im Ergebnis dieses Beteiligungsverfahrens wurden Hinweise beachtet, die zur Erarbeitung eines 2. Entwurfes führten (Stand: März 2026). Es machte sich eine erneute Beteiligung zum 2. Entwurf (Beteiligung gem. § 4a (3) BauGB) erforderlich.
  2. Die in den Stellungnahmen aus der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie gem. § 4a Abs. 3 BauGB enthaltenen Anregungen hat der Gemeinderat entsprechend Anlage 1 geprüft und beschlossen.
    a)  berücksichtigt wurden Anregungen und Hinweise von:
    - Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar, Ref. 340, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 WEIMAR
    - Landratsamt Wartburgkreis, Erzberger Allee 14, 36422 BAD SALZUNGEN
    - Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz, Außenstelle Weimar, Dienstgebäude 2, Carl-August-Allee 8-10; 99423 WEIMAR
    - Thüringer Landesamt f. Bodenmanagement und Geoinformation, Katasterbereich Schmalkalden, Hoffnung 30, 98574 SCHMALKALDEN
    - Thüringer Landesamt f. Landwirtschaft und Ländlichen Raum, Naumburger Str. 98, 07743 JENA
    - Thüringer Forstamt Marksuhl, Bahnhofstr. 1, 99834 GERSTUNGEN
    - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Region Südwest, Am Köhlergehäu 6, 98537 ZELLA-MEHLIS
    - Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, Ref. 27 Liegenschaften, PF 900454, 99107 ERFURT
    - Tauber Delaborierung GmbH, Osterlange 25, 99189 ELXLEBEN
    - Thüringer Netkom GmbH, Schwerborner str. 30, 99087 ERFURT
    - TEN Thüringer Energienetze GmbH, Schwerborner Str. 30, 99087 ERFURT
    - GasCade Gastransport GmbH, Abt. GNL, Kölnische Str. 108-112, 34119 KASSEL
    - GDMcom mbH, Maximilianallee 4, 04129 LEIPZIG (für Ferngas Netzgesellschaft mbH)
    b)  ohne Anregungen sind Stellungnahmen eingegangen von:
    - Industrie- und Handelskammer, Arnstädter Straße 34, 99096 ERFURT
    - Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Südost, Tröndlinring 3, 04105 LEIPZIG
    - Thüringer Fernwasserversorgung, Haarbergstr. 37, 99097 ERFURT
    - Vodafone Kabel Deutschland GmbH, Südwestpark 15, 90449 NÜRNBERG
    - MITNETZ GAS Mitteldeutsche Netzgesellschaft mbH, Industriestr. 10, 06184 KABELSKETAL
    - 50hertz Transmission GmbH, Heidestraße 2, 10557 BERLIN
    - TenneT TSO GmbH, Betriebszentrum Bayreuth, Bernecker Str. 70, 95448 BAYREUTH
    - NGN Fiber Network KG, Hauptstr. 15, 97633 AUBSTADT
    - Ohra Energie GmbH, Am Bahnhof 4, 99880 HÖRSEL
    - PLEdoc GmbH, PF 12 02 55, 45312 ESSEN
    - TransnetBW GmbH, Bauplanung/Externe Planungsverfahren, Vordernberger Str. 6/Heilbronner Str. 35, 70191 STUTTGART
    - Autobahn GmbH, Niederlassung Ost, Magdeburger Str. 51, 06112 HALLE
    - Stadt Bad Salzungen, Ratsstr. 2, 36433 BAD SALZUNGEN
    - Bundesamt f. Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Fontainengraben 200, 53019 BONN
    c)   Folgende Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt, haben sich jedoch nicht geäußert:
    - Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Bau- und Kunstdenkmalpflege, Petersberg Haus 12, 99084 ERFURT
    - Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie, Archäologische Denkmalpflege, Humboldtstr. 11, 99423 WEIMAR
    - Kreishandwerkerschaft Wartburgkreis, Mozartstr. 7a, 36433 BAD SALZUNGEN
    - Gemeindewerk Gerstungen, Wilhelmstr. 45, 99834 GERSTUNGEN
    - Erdgasversorgungsgesellschaft (EVG) Thüringen-Sachsen mbH, Juri-Gagarin-Ring 162, 99084 ERFURT
    - EAM GmbH & Co.KG, Unternehmensleitung Kassel, Monteverdistr. 2, 34131 KASSEL
    - Deutsche Telekom AG, T-Com, PF 90 01 02, 99104 ERFURT
    - Bundesnetzagentur, PF 8001, 53105 BONN
    - Werra-Wartburg e.V. Wilhelmstr. 53, 99834 GERSTUNGEN
    - Abfallwirtschaftszweckverband Wartburgkreis – Stadt Eisenach, Andreasstr. 11, 36433 BAD SALZUNGEN
    - UNESCO-Biosphärenreservat Thüringer Wald, Brunnenstr. 1, 98528 SUHL
    - GUV Hörsel/Nesse, Oststr. 10, 99887 GEORGENTHAL
    - Stadt Werra-Suhl, Markt 1, 99837 WERRA-SUHL
    - Stadt Eisenach, Markt 2, 99817 EISENACH
    - Stadt Ruhla, Carl-Careis-Str. 16, 99842 RUHLA
    - Gemeinde Wutha-Farnroda, Eisenacher Str. 49, 99848 WUTHA-FARNRODA
    - Gemeinde Wildeck, Eisenacher Str. 98, 36208 WILDECK
    - Stadt Sontra, Marktplatz 6, 36205 SONTRA
    - Gemeinde Herleshausen, Bahnhofstr. 15, 37293 HERLESHAUSEN
    - Eltetal Agrar GmbH, Auf der Aue, 99834 GERSTUNGEN
    - Deutsche Flugsicherung GmbH, Am DFS-Campus 10, 63225 LANGEN
    d)  Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen/Hinweise durch Bürger/Öffentlichkeit vorgebracht.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen des Verfahrens Anregungen geäußert haben, vom Ergebnis dieses Beschlusses in Kenntnis zu setzen.
  4. Die abgewogenen Anregungen sind der Genehmigungsakte des Bebauungsplanes mit einer Stellungnahme beizufügen.
  5. Das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses.
  6. Die Ergebnisse der Abwägung vom 28.08.2025 sind Bestanteil des Abwägungsbeschlusses und als Anlage 2 enthalten.    

mehrheitlich beschlossen - Ja 15  Nein 1  Enthaltung 0

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Windpark GER Ost"
Ermächtigung des Bürgermeisters zur Gegenzeichnung des Durchführungsvertrages

Beschluss: GR/2026/Ö/028

Der Gemeinderat stimmt dem Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Gerstungen-Ost“ zwischen der JUWI GmbH, Energie-Allee 1, 55286 Wörrstadt und der Gemeinde Gerstungen zu und ermächtigt den Bürgermeister Daniel Steffan zur Gegenzeichnung.

mehrheitlich beschlossen - Ja 15  Nein 1  Enthaltung 0

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Windpark GER Ost" - Satzungsbeschluss

Beschluss: GR/2026/Ö/029

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Gerstungen Ost“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) – Stand April 2026 gemäß § 10 BauGB, i.v.m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom April 2026 wird gebilligt.
  2. Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke der Gemarkung Unterellen:
    - Flur3, Flurstücke 263/1, 285/1, 285/2, 285/3
    - Flur 4, Flurstücke 287, 288/2, 288/3, 289/2, 290/5, 290/6, 291/2, 292/2, 292/3, 296/3
    - Flur 11, Flurstücke 3 (teilw.), 4 (teilw.), 9 (teilw.), 10, 14, 15, 16, 17, 18, 19/1, 20/2 (teilw.), 21/2 (teilw.), 21/5 (teilw.), 21/4 (teilw.), 22 (teilw.)
    externe Kompensationsmaßnahme
    - Maßnahme M 3: Renaturierung Schwimmbad Burkhardtroda mit Gestaltung Aue
    Gemarkung Burkhardtroda, - Flur 2 – Flurstücke 141/5, 144/2, 144/4 und 145 (anteilige Flächeninanspruchnahme)
    Die Maßnahme ist Bestandteil des Maßnahmenpools des Wartburgkreises und wurde mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt. Die Maßnahme wird durch den Wartburgkreis im Rahmen des Flächen- und Maßnahmenpools Wartburgregion umgesetzt.
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Gerstungen Ost“ gemäß § 21 (3) ThürKO bei der Verwaltungsbehörde einzureichen.
  4. Die Genehmigung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
  5. Dieser Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung über den Bebauungsplan in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).

mehrheitlich beschlossen - Ja 15  Nein 1  Enthaltung 0

 

Bebauungsplan "Auf der Aue" - Beschluss zur Einstellung des Verfahrens

Beschluss: GR/2026/Ö/030

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt, dass das Bauleitverfahren zum Bebauungsplan „Auf der Aue“ nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit nach § 3 (2) und 4 (2) BauGB eingestellt und nicht weiter fortgeführt wird.

einstimmig beschlossen - Ja 15  Nein 0  Enthaltung 1

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Wohnhaus Heichel"
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens

Beschluss: GR/2026/Ö/031

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt, dass das Bauleitverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnhaus Heichel“ nach Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit nach § 3 (2) und 4 (2) BauGB und Erfüllung des Durchführungsvertrages eingestellt und nicht weiter fortgeführt wird.    

einstimmig beschlossen - Ja 16  Nein 0  Enthaltung 0

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan (VBP) "Wohnmobilstellplatz Lindigshof"
Beschluss zur Einstellung des Verfahrens

Beschluss: GR/2026/Ö/032

Der Gemeinderat der Gemeinde Gerstungen beschließt, dass das Bauleitverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz Lindigshof“ nicht weiter fortgeführt wird. 

einstimmig beschlossen - Ja 16  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beratung und ggf. Beschlussfassung über die Befürwortung und Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts für die Werra-Wartburgregion

Beschluss: GR/2026/Ö/033

Das Regionale Entwicklungskonzept mit den darin enthaltenen Maßnahmen zur Entwicklung der Werra-Wartburgregion in den Handlungsfeldern Siedlungsentwicklung, Klima und Energie sowie Naherholung und Tourismus wird in der vorliegenden Fassung als Handlungsgrundlage beschlossen.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt durch den Werra-Wartburgregion e.V. und die beteiligten Kommunen nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Die Umsetzung wird durch die Mitglieder des Vereins begleitet und in regelmäßigen Abständen hinsichtlich der erzielten Fortschritte geprüft.

einstimmig beschlossen - Ja 16  Nein 0  Enthaltung 0

 

Abberufung des Ortschronisten

Beschluss: GR/2026/Ö/034

Der Gemeinderat beruft Herrn Heilemann gemäß seinem Antrag als Ortschronist ab.

einstimmig beschlossen - Ja 16  Nein 0  Enthaltung 0

 

Beschluss: GR/2026/Ö/035

Die Niederschrift der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 26.03.2026 wird in der vorliegenden Form und Fassung bestätigt.

einstimmig beschlossen - Ja 14  Nein 0  Enthaltung 2